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saarriva- Briefmarken für die Spielstadt "Minisaarland"
saarriva hat in Kooperation mit "Minisaarland" drei echte Briefmarken herausgegeben, die ... (21.06.2010) saarriva- Online- Brief Versenden Sie ab sofort Ihre Briefe sicher und bequem über unser Online- Briefportal unter www.saarri... (06.01.2010) |
Zustellung und Niederlegung Die förmliche Zustellung soll zunächst persönlich erfolgen. Ist eine persönliche Zustellung nicht möglich, erfolgt eine Ersatzzustellung an einen Empfangsberechtigten. Empfangsberechtigt sind:
Eine Ersatzzustellung kann subsidiär auch durch Einlegen in den Hausbriefkasten erfolgen. Ist kein Briefkasten vorhanden und konnte der PZA weder persönlich noch an eine Ersatzperson zugestellt werden, erfolgt eine Niederlegung mit entsprechender Benachrichtigung des Empfängers. saarriva verfügt in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken über die vom Gesetzgeber geforderten Niederlegungsstellen. Dort werden die Schriftstücke drei Monate verwahrt. Wenn innerhalb der Lagerfrist keine Abholung erfolgt, wird das Dokument an den Auftraggeber zurückgeschickt. Nach der Zustellung bzw. Niederlegung erhält der Auftraggeber als Bestätigung der Zustellung - dabei zählt ein niedergelegtes Schriftstück ebenfalls als zugestellt - umgehend die ausgefüllte Urkunde zurück.
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